Grundlagen des Masterstudiengangs
1. MASTERSTUDIENGANG AUDIOVISUELLES ÜBERSETZEN (Studienjahr 2023-2024)Die 20. Ausgabe des Masterstudiengangs Audiovisuelles Übersetzen: Lokalisierung, Untertitelung und Synchronisierung ist ein Studiengang der Fernuniversität Madrid (UDIMA) in akademischer Kooperation mit dem Instituto Superior de Estudios Lingüísticos y Traducción - ISTRAD.
2. ZIELSETZUNGDie Hauptziele der 20. Ausgabe des Masterstudiengangs Audiovisuelles Übersetzen: Lokalisierung, Untertitelung und Synchronisierung sind die folgenden:
· 1. Dem Studierenden eine umfangreiche und fachbezogene Ausbildung in den Untertitelungstechniken zu bieten, sowohl hinsichtlich der Übersetzung als auch des Umgangs mit den wichtigsten Softwareprogrammen.
· Dem Studierenden eine umfangreiche und fachbezogene Ausbildung in den filmischen Synchronisierungstechniken zu bieten, sowohl hinsichtlich der Übersetzung als auch deren Anpassung und ihrer späteren Aufnahme.
· Dem Studierenden eine umfangreiche und fachbezogene Ausbildung in den Untertitelungstechniken für Schwerhörige wie auch im Umgang mit den wichtigsten Softwareprogrammen zu bieten.
· Dem Studierenden eine umfangreiche und fachbezogene Ausbildung in den Techniken der Audiodeskription für Blinde zu bieten, sowohl hinsichtlich der Erstellung eines Drehbuches als auch des Umgangs mit den wichtigsten Softwareprogrammen.
· Dem Studierenden eine umfangreiche und fachbezogene Ausbildung in den Lokalisierungstechniken zu bieten, sowohl hinsichtlich der Übersetzungsphase als auch des Umgangs mit den wichtigsten Softwareprogrammen.
Der Masterstudiengang ist hauptsächlich praktischer Natur. Insgesamt werden 60 Leistungspunkte vergeben, wobei jeder Leistungspunkt 25 Arbeitsstunden entspricht.
3. ARBEITSSPRACHENIn der 20. Ausgabe des Masterstudiengangs Audiovisuelles Übersetzen: Lokalisierung, Untertitelung und Synchronisierung kann jede gewünschte Sprachkombination aus den folgenden Sprachen gewählt werden:
- Ausgangssprache: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch oder Italienisch
- Zielsprache: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch (Spanien), Spanisch (Lateinamerika) oder Italienisch
Die Studierenden können aus diesen Sprachen das Sprachenpaar wählen, mit dem sie das Studium absolvieren möchten und erhalten einen speziell auf die Sprachenkombination zugeschnittenen Studienplan. Wir empfehlen immer, dass der Bewerber über umfangreiche Kenntnisse der Ausgangskultur und -sprache sowie über ein vollständiges Verständnis der Zielkultur und -sprache verfügt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, als Zielsprache die eigene Muttersprache zu wählen. Sollte die jeweilige Muttersprache nicht in dieser Liste enthalten sein, empfiehlt sich als Zielsprache die Sprache zu wählen, in der sich am korrektesten ausgedrückt werden kann.
In der Ausgangssprache (Deutsch, Spanisch, Französisch, Englisch oder Italienisch) wird ein Sprachniveau B2, entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen, in der Zielsprache (Deutsch, Spanisch, Französisch, Englisch oder Italienisch) ein Niveau C1, für diejenigen Studierenden, die nicht in ihre Muttersprache übersetzen.
Nach Beginn des Kurses wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihre Einschreibung um eine zweite oder dritte Sprachkombination zu erweitern, die Sie ebenfalls unter den oben genannten Sprachen wählen können.
Bei den Unterrichtssprachen, in denen das Studium angeboten wird, kann der Antragsteller frei zwischen Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch (Spanien) und Italienisch wählen, wobei es auch hier ratsam ist, in der Muttersprache zu arbeiten. Der Unterricht der Präsenzklassen sowie die Webinare, die die Professoren in dieser Durchführungsart abhalten, finden abgesehen von einigen konkreten Ausnahmen immer auf Spanisch statt.
4. TECHNISCHE ANFORDERUNGENUm an der 20. Ausgabe des Masterstudiengangs Audiovisuelles Übersetzen: Lokalisierung, Untertitelung und Synchronisierung teilzunehmen, müssen die Studierenden über einen Computer (mit einem Windows Betriebssystem, da die im Master verwendeten Software für dieses Betriebssystem programmiert wurden), Kopfhörer, Mikrofon (bei Laptops meist das integrierte ausreichend) und eine stabile und sichere Internetverbindung verfügen.
5. DAUER UND DURCHFÜHRUNGSARTDie 20. Ausgabe des Masterstudiengangs Audiovisuelles Übersetzen: Lokalisierung, Untertitelung und Synchronisierung kann als Präsenz- oder Fernstudium (online) durchgeführt werden.
Das Studium erstreckt sich über das Studienjahr 2023-2024. Im Falle des Präsenzstudiums finden die Sitzungen von Oktober bis Dezember 2023 und von Februar bis Mai 2024. Für diese Studienform gibt es eine Anzahl von 25 bis 50 Plätzen. Wird die Mindestzahl (25 Bewerbungen) während des ersten Anmeldezeitraums (zwischen dem 15. April und dem 10. Mai) nicht erreicht, wird nur der Fernstudiengang angeboten. Wird die Höchstzahl (50 Bewerbungen) überschritten, findet unter den Bewerberinnen und Bewerbern eine Übersetzungsprüfung statt, die aus einer Übersetzung, einem Teil zu Sprach- und Leseverständnis sowie einer Textproduktionsaufgabe besteht.
6. MASTERSTUDIENZEITDas Studium findet im Studienjahr 2023-2024 statt. Im Falle des Präsenzstudiums finden die Unterrichtseinheiten von Oktober bis Dezember 2023 und von Februar bis Mai 2024 statt.
7. ORGANISATIONDie 20. Ausgabe des Masterstudiengangs Audiovisuelles Übersetzen: Lokalisierung, Untertitelung und Synchronisierung wird von folgenden Mitgliedern organisiert:
Studienkoordination:
Dr. Marta Chapado Sánchez
Akademischer Ausschuss (alphabetisch):
Dr. Marta Chapado Sánchez (Istrad)
Inés Franco Fernández (Istrad)
Rocío Márquez Garrido (Istrad)
Dr. Cristina Ramírez Delgado (Istrad)
Praktikumskoordination:
Inés Franco Fernández
Koordination der Masterabschlussarbeit:
Dr. Anne Bécart
8. EINSCHREIBFRISTENDie Einschreibung kann innerhalb einer der drei folgenden Immatrikulationsphasen erfolgen:
1. Immatrikulationsphase: 15. April bis 10. Mai 2023
2. Immatrikulationsphase: 15. Juni bis 10. Juli 2023
3. Immatrikulationsphase: 1. September bis 30. September 2023
Die Einschreibung erfolgt über ein virtuelles Anmeldeformular (hier verfügbar) oder direkt im Institut für Linguistische Studien und Übersetzung ISTRAD (montags bis donnerstags von 09:00 – 14:00 Uhr und von 15:30 – 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 13:30 Uhr). Studierende, die sich in der ersten Phase einschreiben, haben Anspruch auf die Zuteilung von Plätzen im Präsenzmodus, wie in Punkt 5 dieser Grundlagen erläutert. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten die ausgewählten Bewerber per E-Mail eine Zulassungsbescheinigung und anschließend, wahlweise per E-Mail oder auf dem Postweg, die Immatrikulationsunterlagen.
9. IMMATRIKULATIONSUNTERLAGENFür die Immatrikulation in die 20. Ausgabe des Masterstudiengangs Audiovisuelles Übersetzen: Lokalisierung, Untertitelung und Synchronisierung werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Anmeldung im vorgesehenen Zeitraum sowie Zulassung zum Studiengang wie im vorherigen Absatz beschrieben.
2. Besitz eines akademischen Titels oder Hochschulabschlusses. Gleichwertige Abschlüsse, die außerhalb von Spanien erworben wurden, werden ebenfalls anerkannt.
Zu den sprachlichen Anforderungen siehe Punkt 3 oben.
10. TUTORIEN UND SPRECHSTUNDENNach Einschreibung erhält jeder immatrikulierte Student eine E-Mail mit den entsprechenden Informationen zu den akademischen Tutoren für jedes Modul (aus dem akademischen oder beruflichen Bereich der audiovisuellen Übersetzung). Bei jedweden Fragen oder Problemen, die das Studium betreffen, können sich die Studenten an diese Tutoren wenden.
Außerdem stehen die Koordinatorin des Masterstudiengangs sowie das Dozententeam im ISTRAD (telefonisch, per E-Mail oder vor Ort) für jedwede Fragen im Bezug auf ihre berufliche Tätigkeit als Übersetzer sowie in Bezug auf ihre externen Aktivitäten für den Masterstudiengang unter unten genannter Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Sprechzeiten:
Das ISTRAD ist während der zwei Studienjahre von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 14:00 Uhr und von 15:30 bis 17:30 Uhr sowie am Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr persönlich oder telefonisch unter +34 954 61 98 04 erreichbar.
Innerhalb dieses Zeitraumes kümmern wir uns um alle Belange sowie Klärungen jedweder Fragen organisatorischer und akademischer Natur. Gleichermaßen stehen den Immatrikulierten zu jeder Zeit die folgenden E-Mail-Adressen zur Verfügung:
Leitung und Verwaltung: mastradu@institutotraduccion.com
Studienkoordination: coordinacion.mtav@institutotraduccion.com
Technischer Support: mastecni@institutotraduccion.com
Tutorien: tutorias.mtav@institutotraduccion.com
Ferienzeiten 2023:
Neujahrstag: 1. Januar
Dreikönigstag: 6. Januar
Andalusien-Tag: 28. Februar
Donnerstag und Karfreitag: 6. und 7. April
Feria de Sevilla: 26. April
Arbeitertag: 1. Mai
Korpus Christi: 8. Juni
Sommerferien: 1. bis 25. August
Spanischer Nationalfeiertag: 12. Oktober
Allerheiligen: 1. November
ag der Verfassung: 6. Dezember
Inmaculada Concepción: 8. Dezember
Weihnachtsfeiertag: 23. Dezember bis 1. Januar
11. STUDIENBEGINNStudienbeginn ist sowohl im Präsenzstudium als auch im Fernstudium am 9. Oktober 2022.
Es wird ein Eröffnungszeremonie am 6. Oktober geben, die selbst bei der Möglichkeit einer Präsenzveranstaltung in jedem Fall über die sozialen Netzwerke übertragen werden wird.
12. AKADEMISCHE STRUKTUR UND MODULEDas Angebot der 20. Ausgabe des Masterstudiengangs Audiovisuelles Übersetzen: Lokalisierung, Untertitelung und Synchronisierung ist in den folgenden Modulen strukturiert.
13. ENDPHASEDie Praktikumskoordination wird sich mit den Studierenden in Verbindung setzen, um zwischen den angebotenen Optionen auswählen zu können (zwischen November und Dezember des ersten Studienjahres bei Studierenden in Vollzeit und zwischen Oktober und November des zweiten Studienjahres bei Studierenden in Teilzeit). Darüber hinaus besteht die Endphase, die mit 20 ECTS anerkannt wird, aus zwei Teilen:
Anwendungsmodul (Entspricht: 10 ECTS). Zur Durchführung dieses Moduls kann der Studierende zwischen den drei (3) folgenden Optionen wählen:
Projekt. Durchführung eines praktischen Projekts auf Distanz im Bereich der Übersetzung. Die Durchführung findet notwendigerweise auf Distanz statt.
Praktikum. Diese Variante der Endphase erfordert die Durchführung eines Praktikums in einem Unternehmen oder einer Übersetzungsagentur. Das Praktikum wird von der Studienleitung zugewiesen, wobei der Studierende Stadt und Land wählen darf. Die Gesamtarbeitszeit liegt bei etwa 250 Stunden. Die Durchführung dieser Option kann sowohl in Anwesenheit, als auch auf Distanz erfolgen.
Anerkennung von Berufserfahrung nach Vorlage der erforderlichen Belege.
Masterabschlussarbeitsmodul TFM (Entspricht: 10 ECTS). Zur Durchführung dieses Moduls kann der Studierende zwischen den drei (3) folgenden Optionen wählen:
Projekt TFM Diese Variante basiert auf einer kurzen Untersuchung des Studierenden über einen Gesichtspunkt seines Projekts den er für geeignet erachtet, der Erstellung eines Berichts, in dem er die ausgeführten Aufgaben darlegt, und der kritischen Analyse beider Teile. Diese Form kann nur gewählt werden, wenn die Projektoption auch im Anwendungsmodul ausgewählt wurde.
Praktikum TFM. Diese Variante basiert auf einer kurzen Untersuchung des Studierenden über einen Gesichtspunkt seines Praktikums den er für geeignet erachtet, der Erstellung eines Berichts, in dem er die ausgeführten Aufgaben darlegt, und der kritischen Analyse beider Teile. Diese Form kann nur gewählt werden, wenn die Praktikumsoption auch im Anwendungsmodul ausgewählt wurde.
Anerkennung TFM. Diese Variante basiert auf einer kurzen Untersuchung des Studierenden über einen Gesichtspunkt seiner Anerkennung, den er für geeignet erachtet, der Erstellung eines Berichts, in dem er die ausgeführten Aufgaben darlegt, und der kritischen Analyse beider Teile. Diese Form kann nur gewählt werden, wenn die Anerkennungsoption auch im Anwendungsmodul ausgewählt wurde.
14. PLENARVORTRÄGEWährend ihres Studiums haben die Studierenden die Möglichkeit, an einer Reihe von Plenarvorträgen teilzunehmen, die im Rahmen der verschiedenen vom ISTRAD angebotenen Weiterbildungsstudiengängen organisiert werden und sich mit übergreifenden Inhalten befassen, die für die Studierenden eines dieser Weiterbildungsstudiengänge von großem Interesse sind. Für die Teilnahme an diesen Vorträgen ist keine zusätzliche Gebühr zu entrichten und Sie erhalten für jeden Vortrag eine Teilnahmebescheinigung.
15. ZUSÄTZLICHE FORTBILDUNGSKURSEWährend der Absolvierung des Studiums bietet sich immatrikulierten Studenten die Möglichkeit, einen (1) der vier Kurse zu besuchen, welche ISTRAD zur Vorbereitung auf das Examen für den Titel des vereidigten Übersetzers/Dolmetschers anbietet, welcher durch das spanische Außenministerium (MAEC) verliehen wird.
Die Teilnahme an diesem vollständig freiwilligen Kurs erfolgt ebenfalls online und innerhalb eines Jahres ab Beginn der Vorlesungszeit. Für die Instandhaltung der Plattform wird den eingeschriebenen Studenten eine reduzierte Gebühr von 18% des eigentlichen Preises berechnet.
Kurspreis: 400 Euro.
Kurspreis für ISTRAD-Studierende: 75 Euro.
Bei Überschreitung dieses Zeitrahmens kann der Student mit einer entsprechenden Begründung und deren Anerkennung durch die Akademische Kommission eine Fristverlängerung von sechs Monaten beantragen.
Unmittelbar nach Beendigung des Studiums haben Studierende die Möglichkeit, an einem Onlinekurs zur Berufsorientierung für Übersetzer teilzunehmen (50 Stunden), in welchem Sie Näheres über die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit erfahren.
Die Teilnahme an diesem Kurs, ebenso wie der vorherige freiwillig, erfolgt ebenfalls online und innerhalb eines Jahres ab Beginn der Vorlesungszeit. Für die Instandhaltung der Plattform wird den eingeschriebenen Studenten eine reduzierte Gebühr von 25% des eigentlichen Preises berechnet.
Kurspreis: 300 Euro.
Kurspreis für ISTRAD-Studierende: 75 Euro.
16. INTERNATIONALER STUDIERENDENAUSWEISDie Studierenden erhalten ohne zusätzliche Kosten einen von ISTRAD-ISIC ausgestellten internationalen Studierendenausweis, der vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 gültig ist. Die Eigenschaften und Vorzüge dieses Studierendenausweises können Sie unter diesem Link nachlesen.
17. NACHWEISE UND ABSCHLUSSUNTERLAGENNach Beendigung des Studiums stellt der akademische Ausschuss die folgenden Dokumente aus, die auf jeden Studierenden persönlich zugeschnitten sind:
1. Den Abschluss Master Audiovisuelles Übersetzen: Lokalisierung, Untertitelung und Synchronisierung, ausgestellt von der Universidad a Distancia de Madrid (UDIMA). Auf der Rückseite wird der gesamte Studienverlauf aufgeführt.
2. Eine Bescheinigung der belegten Kurse mit einer detaillierten Beurteilung der vom Studierenden erbrachten Leistungen (es werden so viele Zertifikate ausgestellt, wie Kurse belegt wurden). In diesen Zertifikaten werden die Sprachkombinationen erscheinen, in denen die jeweiligen Kurse absolviert wurden.
3. Ein ausführliches Gutachten über die erbrachten Leistungen während der Praxisphase des Studiums, zusammen mit dem Zertifikat, dass die Leistungen, die der Studierende während der Praxisphase erbracht hat, anerkennt.
Das Protokoll über die Ausstellung dieser letzten Unterlagen beginnt mit dem Eingang der zuletzt korrigierten Aufgabe. Innerhalb einer Frist von 15 Tagen erfolgt die Kontaktaufnahme durch die Institutsdirektion, um den Vorgang zu beginnen.
18. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSMODALITÄTENDie Kosten für den Masterstudiengang betragen 1865,00 Euro. Die Zahlung kann durch Überweisung des Gesamtbetrages oder in fünf Raten erfolgen. Die Termine für die Ratenzahlung sind die Folgenden:
Raten | |
Einschreibung | 373,00 |
Dezember 2023 | 373,00 |
März 2024 | 373,00 |
Juni 2024 | 373,00 |
September 2024 | 373,00 |
Der genannte Betrag setzt sich zusammen aus:
- Immatrikulationsgebühr der Universidad a Distancia de Madrid (UDIMA): 1665 Euro
- Instandhaltung der ISTRAD-Online-Plattform: 135 Euro
- Verwaltungskosten ISTRAD: 65 Euro
19. RÜCKGABERICHTLINIEIm Falle eines Bank- oder Verwaltungsfehlers bei der Zahlung, betreffend sowohl die Erstzahlung als auch die späteren Raten, kann der Student jederzeit innerhalb von zehn Tagen nach der Zahlung eine Rückerstattung verlangen, woraufhin die entsprechende Rückerstattung ohne die Notwendigkeit eines außergewöhnlichen Verfahrens erfolgt.
Im Falle einer Abmeldung kann bis zu einem Monat nach der Zahlung und Formalisierung der Immatrikulierung beantragt werden, dass der gezahlte Betrag für das nächste akademische Jahr in dem Aufbaustudiengang, in den Sie sich eingeschrieben haben, oder in einem anderen der vom ISTRAD angeboten Studiengänge angerechnet wird. Dieser Betrag wird als letzte Rate für den neuen Aufbaustudiengang, den Sie belegen werden, angerechnet
20. VERLÄNGERUNG DER STUDIENZEITDiejenigen Studenten, die aus arbeitstechnischen, beruflichen oder persönlichen Gründen mehr Zeit als die zwei vorgegebenen Jahre für die Beendigung des Teilzeitstudiums benötigen, müssen eine erneute Einschreibung beantragen und die Gebühren für die noch ausstehenden Leistungspunkte des Studiengangs entrichten.
21. GLEICHZEITIGKEIT DER STUDIENNach Beginn des Kurses erhalten die Studierenden eine Informationsmail mit den Möglichkeiten der Anerkennung und der Gleichzeitigkeit des Studiums, die unter den von ISTRAD angebotenen Studien angeboten werden. Falls Sie daran interessiert sind, ein früheres Studium, das am ISTRAD durchgeführt wurde, anzuerkennen, können Sie diese Informationen konsultieren